Adligenswil erinnert an die Regeln des «Geisslechlöpfe»
Wie die Gemeinde Adligenswil mitteilt, ist der alte Brauch des «Geisslechlöpfe» ab November wieder aktuell und bittet, dem Brauchtum mit Wohlwollen zu begegnen.

Was in den Ohren vieler Adligenswiler wie Musik tönt, erfreut nicht alle. Deshalb bittet die Gemeinde, einige Regeln zu beachten.
Zudem bestehen Gefahren beim «Chlöpfe», besonders in der Halbdunkelheit der herbstlichen Dämmerung.
Deshalb macht die Gemeinde Adligenswil auf die wichtigsten Bestimmungen und Verhaltensregeln aufmerksam.
Das «Geisslechlöpfe» ist geregelt
Grundsätzlich ist das «Geisslechlöpfe» in der Gemeinde Adligenswil erlaubt und zwar vom 2. November bis am 8. Dezember 2022, jeweils von 8 bis 20 Uhr.
Über die Mittagszeit von 12 bis 14 Uhr und in dicht besiedelten Wohngebieten ab 20 Uhr ist das «Geisslechlöpfe» zu unterlassen.
In der ganzen Gemeinde Adligenswil ist es jeweils ab 22 bis morgens um 8 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis um 14 Uhr verboten.
Ebenso ist das «Geisslechlöpfe» auf verkehrsreichen Strassen und Plätzen zu unterlassen.
Rücksicht auf Tiere ist zu nehmen
Für besondere Anlässe kann die Gemeinde auf Gesuch hin geschlossenen Gruppen Ausnahmen gestatten. In solchen Fällen sind die «Geisslechlöpfer» gehalten, sowohl auf den Verkehrsfluss als auch auf die Nachtruhe der Bevölkerung Rücksicht zu nehmen.
Rücksicht ist auch auf Tiere zu nehmen. Diese sind besonders lärmempfindlich.
Zudem sollte jeder «Geisslechlöpfer» zur eigenen Sicherheit Leuchtgamaschen oder eine Leuchtweste tragen.
Die Bevölkerung wird um Nachsicht und Wohlwollen gebeten
Die Gemeinde Adligenswil appelliert an alle «Chlöpfer», sich an diese Bestimmungen zu halten. Die Eltern sind aufgerufen, «chlöpffreudigen» Kinder auf die Bestimmungen aufmerksam zu machen.
Gleichzeitig wird die Bevölkerung gebeten, diesem alten Brauch Nachsicht und Wohlwollen entgegenzubringen.










