Wie die Gemeinde Wallisellen berichtet, wird die Bevölkerung gebeten, Bäume und Sträucher den Vorschriften gemäss zurückzuschneiden.
Ortsschild von Wallisellen.
Ortsschild von Wallisellen. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Zur Gewährleistung einer einwandfreien Reinigung, eines speditiven Winterdienstes und einer sicheren Beleuchtung der öffentlichen Strassenräume ist die Gemeinde auf die Unterstützung aller Grundeigentümer angewiesen.

Mit einem allenfalls erforderlichen fachgerechten Rückschnitt der privaten Bäume, Sträucher und Hecken wird hierzu ein wichtiger Beitrag geleistet.

Durchfahrt von Fahrzeugen: Gewährleistung eines Lichtraumprofils von 2.50 Metern Höhe bei Fusswegen und 4.50 Metern Höhe bei Strassen. Bei Sträuchern und Hecken ist darauf zu achten, dass sie nicht über die Grundstücksgrenze hinausragen.

Strassenbeleuchtungen: Bäume, Sträucher und Hecken sind so zurückzuschneiden, dass die öffentliche Beleuchtung der Fusswege und Strassen nicht beeinträchtigt wird.

Bei Fragen stehen die Abteilung Tiefbau und Landschaft oder der Bereichsleiter Unterhaltsdienst telefonisch gerne zur Verfügung.

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