Wie die Gemeinde Wallisellen mitteilt, werden die Grundeigentümer gebeten, Bäume und Sträucher, die über die Grundstücksgrenze hinausragen, zurückschneiden.
Die Gemeindeverwaltung von Wallisellen.
Die Gemeindeverwaltung von Wallisellen. - Nau.ch / Manuel Walser
Ad

Die Natur erwacht und alles spriesst. Bäume und Sträucher wachsen ungehindert und halten sich dabei nicht an Grundstücks- und Strassengrenzen.

Um Gefahren zu verhindern und für Fussgänger und alle anderen Verkehrsteilnehmenden kein Hindernis darzustellen, wird die Mithilfe aller Grundeigentümer und Hauswarte benötigt.

Indem die Bäume und Sträucher auf dem Grundstück laufend zurückgeschnitten werden, kann ebenfalls ein wichtiger Beitrag zum einwandfreien Strassenunterhalt geleistet werden.

Ein Lichtraumprofil von 2,50 Metern Höhe bei Fusswegen und 4,50 Metern Höhe bei Strassen soll gewährleistet werden.

Sträucher sollen nicht über Grundstücksgrenze hinausragen

Bei Sträuchern und Hecken ist darauf zu achten, dass sie nicht über die Grundstücksgrenze hinausragen.

Bäume, Sträucher und Hecken sind so zurückzuschneiden, dass die öffentliche Beleuchtung der Fusswege und Strassen nicht beeinträchtigt wird.

Ebenso sollte die Zugänglichkeit von Hydranten für die Feuerwehr gewährleistet sein.

Bei Fragen steht die Abteilung Tiefbau + Landschaft oder der Bereichsleiter Unterhalt gerne zur Verfügung.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

FeuerwehrNaturWallisellen