Der Regierungsrat betont, dass für diese Heimaturlaube der Bund zuständig sei. Dass «Besko» erneut an einem Familientreffen in der Schweiz teilnehmen kann, ist unwahrscheinlich.
Gefängnis
Das Innere eines Gefängnisses. (Symbolbild) - Keystone
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Der Raubüberfall des ausgeschafften Rappers «Besko» auf die Post-Filiale in Dübendorf hat bei der Zürcher SVP-Kantonsratsfraktion Fragen aufgeworfen. Der Regierungsrat betont, dass für diese Heimaturlaube der Bund zuständig sei. Dass «Besko» erneut an einem Familientreffen in der Schweiz teilnehmen kann, ist unwahrscheinlich.

Mit einem Motorradhelm getarnt stürmte Rapper «Besko» am 19. Februar die Post-Filiale in Dübendorf. Der 33-jährige Serbe war eigentlich 2016 nach mehrjähriger Haft ausgeschafft worden, weilte aber für einen Familienbesuch wieder in der Schweiz.

«Besko» wurde kurz nach dem Überfall verhaftet und in Untersuchungshaft genommen. Die Polizei fand am Aufenthaltsort des Serben die Tatwaffe und einen Teil des erbeuteten Geldes. Die SVP wollte daraufhin vom Regierungsrat wissen, ob solche Landesbesuche üblich seien oder nur in Ausnahmefällen bewilligt würden.

Die Antwort der Regierung zeigt, dass eine so genannte Suspension, also ein Unterbruch des Einreiseverbotes, nur in Ausnahmefällen gewährt wird, etwa bei gerichtlichen Vorladungen, Todesfällen in der Familie oder bei bedeutenden Familienanlässen.

Dafür zuständig ist nicht der Kanton, sondern das Staatssekretariat für Migration (SEM), also der Bund. Dass «Besko» wieder einmal an einem Familienfest in Zürich teilnehmen darf, ist allerdings unwahrscheinlich. Werde die Suspension missbraucht, gewähre der Bund keine weiteren Heimaturlaube mehr, schreibt der Regierungsrat. Ausnahme seien zwingende Gründe wie eine Gerichtsvorladung.

In den Jahren 2016 bis 2019 gewährte der Bund 171 Heimat-Reisen für ausgeschaffte Ausländer, die zuletzt im Kanton Zürich gemeldet waren. Überwacht werden diese Personen während ihres Aufenthaltes in der Schweiz in der Regel nicht.

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