Die Stadt Dübendorf informiert über polizeiliche Hinweise für die Bundesfeier 2021.
Dübendorf
Der Dorfkern von Dübendorf. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Nach Art. 28² der Polizeiverordnung der Stadt Dübendorf vom 3. November 2014 ist in der Nacht 1. / 2. August 2021 die Schliessungsstunde für das ganze Stadtgebiet aufgehoben. Das Musizieren im Freien ist am 1. August 2021 bis 24.00 Uhr gestattet. Das Lagern und der Verkauf von Feuerwerk sind bewilligungspflichtig.

Die Richtlinien zum Umgang mit Feuerwerk

Gemäss der Verordnung über den allgemeinen Brandschutz darf Feuerwerk nur so abgebrannt werden, dass keine Gefahren für Personen und Sachen entstehen. Das Entfachen von Feuer an gefährlichen Örtlichkeiten ist zu unterlassen. Für Schäden, die aus Nichtbeachtung der Vorschriften entstehen, haften nicht nur die Verursacher oder deren gesetzlichen Vertreter, sondern auch die Verkäufer von Feuerwerk.

Die Bevölkerung muss täglich viele Lärmimmissionen ertragen. Es wird gebeten, mit dem Zünden von Feuerwerk bis am Bundesfeiertag zu warten. Der Genuss ist viel grösser, wenn am Abend des Bundesfeiertages möglichst viele Farben gleichzeitig am Himmel aufleuchtet. Eltern werden gebeten, ihre Kinder und Jugendlichen zu instruieren und zu informieren.                                        

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