Dübendorf setzt eine Sozialkommission ein
In Dübendorf soll für die Amtsdauer bis 2026 ab Juni 2022 eine aus fünf Mitgliedern bestehende Sozialkommission die Aufgaben der Sozialbehörde regeln.

Auf die neue Amtsdauer 2022 bis 2026 setzt der Stadtrat eine Sozialkommission als unterstellte Kommission ein. Die bisherige Sozialbehörde entfällt per Ende Juni 2022.
Mit dem Erlass eines Geschäftsreglements für die neue Sozialkommission hat der Stadtrat die Mitgliederzahl, die Zusammensetzung, die Aufgaben und die Entscheidbefugnisse der Sozialkommission geregelt und auch bestimmt, welche Aufgaben künftig an die Verwaltung zur selbstständigen Erledigung delegiert werden.
Die neue Sozialkommission wird aus fünf Mitgliedern bestehen, wobei die künftige Ressortvorständin oder der Ressortvorstand Soziales Mitglied der Kommission sein und diese präsidieren wird. Die Sozialkommission wird ihre Arbeit Mitte Jahr aufnehmen.
Der Stadtrat wird nun die gemeinderätlichen Fraktionen einladen, für die vier zu besetzenden Sitze geeignete Kandidaten vorzuschlagen. Der Stadtrat wird dann in seiner neuen Zusammensetzung die Mitglieder der Sozialkommission an seiner konstituierenden Sitzung am 30. Juni 2022 wählen.