Dübendorf hat die Gesamtrevision der Ortsplanung verabschiedet
Der Stadtrat von Dübendorf hat die Gesamtrevision der Ortsplanung verabschiedet. Die Bevölkerung kann sich im Rahmen der Mitwirkung zum Inhalt äussern.

Im November 2020 hat die Stadt Dübendorf das neu erarbeitete Räumliche Entwicklungskonzept REK veröffentlicht, welches aufzeigt, wo und wie sich die Stadt in den nächsten 20 Jahren entwickeln soll.
Basierend auf dem REK als konzeptionelle Grundlage wurden in den letzten 12 Monaten die kommunalen Richtpläne sowie die Nutzungsplanung - Bauordnung, Zonenplan mit Ergänzungsplänen, Verordnung über die Fahrzeugabstellplätze – vollständig überarbeitet.
Sämtliche Dokumente liegen als Entwurf vor und werden im Laufe des Novembers veröffentlicht, womit die gesetzlich vorgesehene 60-tätige Mitwirkungsmöglichkeit startet.
Im Siedlungsgebiet sollen Grünräume gestärkt werden
Im Stadtzentrum südlich des Bahnhofs Dübendorf sowie entlang wichtiger Strassenachsen werden dank neuer Zentrumszonen Möglichkeiten zur dichteren Bebauung mit Gewerbe- und mit Wohnanteil geschaffen.
Auch in einzelnen Wohnquartieren sind neu Wohnbauten mit 1 oder 2 Geschossen mehr als bisher möglich. In der Mehrheit der Wohnquartiere bleibt die Zonierung unverändert. Ebenfalls keine Veränderung ist vorderhand auf dem Flugplatzareal vorgesehen, dies wird zu einem späteren Zeitpunkt in einer separaten Vorlage behandelt.
Mittels Einführung von minimalen, zonenspezifischen Grünflächenziffern soll der steigenden Versiegelung entgegengewirkt und das Stadtklima, die Biodiversität und die Vernetzung der Grünräume im Siedlungsgebiet verbessert werden.
Zudem soll das Zelgli-Areal mittelfristig für die breite Bevölkerung als Naherholungsraum bzw. als multifunktionaler Stadtpark zur Verfügung stehen. Einzonungen sind keine vorgesehen, weshalb der Landschaftskorridor Stettbach – Fallmen – Hermikon – Gfenn ungeschmälert erhalten bleibt.
Es sollen Gebiete für Hochhäuser und preisgünstigen Wohnraum entstehen
In einem neuen Ergänzungsplan werden diejenigen Gebiete, in welchen der Bau von Hochhäusern zulässig ist, grundstückgenau und nach maximaler Höhe abgestuft definiert. Neu sollen entlang der Ringstrasse Hochhäuser bis 60 Meter möglich sein, südlich des Bahnhofs Dübendorf sowie auf dem Leepünt-Areal bis zu einer Höhe von 40 Metern.
In einem weiteren neuen Ergänzungsplan werden erstmalig die Grundlagen dafür geschaffen, in zur Aufzonung vorgesehenen Wohngebieten Bauherrschaften verpflichten zu können, bei Neubauten einen gewissen Anteil an preisgünstigem Wohnraum zu erstellen.
Diese Massnahme soll einem starken Anstieg der Mietpreise in jenen Wohnquartieren und damit einer möglichen Verdrängung alteingesessener Bewohner/innen entgegenwirken.
Die Bevölkerung kann sich per E-Mitwirkung beteiligen
Die Stadt Dübendorf veranstaltet am Abend des 17. November 2021 einen öffentlichen Informationsanlass im Pfarreizentrum Leepünt, an welchem ausführlicher über die Inhalte der Gesamtrevision der Ortsplanung informiert wird und an welchem die zuständigen Stadträte und die Planerinnen und Planer Fragen der interessierten Einwohnerinnen und Einwohner beantworten.
Unabhängig davon besteht ab Ende November während 60 Tagen die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme zu den Inhalten der Gesamtrevision.
Erstmalig werden die Dokumente über die elektronische Mitwirkungsplattform der Stadt Dübendorf zur Verfügung gestellt und über diese Plattform kann unter Wahrung des Datenschutzes auch unkompliziert eine Stellungnahme formuliert und eingereicht werden.