Dübendorf: Erneuerungswahl Sekundarschulpflege wird wiederholt
Das Bundesgericht hat die stille Erneuerungswahl der Sekundarschulpflege Dübendorf-Schwerzenbach für die Amtsdauer 2022 bis 2026 aufgehoben.

Wie die Gemeinde Dübendorf mitteilt, hat der Stadtrat am 17. Dezember 2021 die stille Erneuerungswahl von sechs der sieben Mitglieder inklusive des Präsidenten der Sekundarschulpflege Dübendorf-Schwerzenbach für die Amtsdauer 2022 von 2026 beschlossen und veröffentlicht.
Dagegen wurde beim Bezirksrat Uster ein Rekurs eingereicht.
Der Rekurs wurde durch den Bezirksrat Uster abgewiesen, woraufhin Beschwerde beim Verwaltungsgericht Zürich eingereicht wurde.
Verwaltungsgericht hat die Beschwerde am 31. März 2022 gutgeheissen
Das Verwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 31. März 2022 die Beschwerde gutgeheissen und die stille Erneuerungswahl aufgehoben.
Dies mit den Begründungen, dass der Delegationsbeschluss der Sekundarschulgemeinde Dübendorf-Schwerzenbach für die Durchführung der Erneuerungswahl an den Stadtrat nicht rechtmässig sei und dass die Übergangsbestimmungen betreffend Erneuerungswahlen 2022 bis 2026 in der neuen Gemeindeordnung der Sekundarschulgemeinde Dübendorf-Schwerzenbach keine Vorwirkung erzielen könne.
Gegen dieses Urteil haben der Stadtrat Dübendorf und die Sekundarschulpflege Dübendorf-Schwerzenbach gemeinsam Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht.
Bundesgericht stützt Verwaltungsgerichtsurteil und hebt Erneuerungswahl auf
Das Bundesgericht hat mit seinem Urteil vom 3. November 2022 das Verwaltungsgerichtsurteil gestützt und die Beschwerde abgewiesen.
Die stille Erneuerungswahl von sechs der sieben Mitglieder inklusive des Präsidenten der Sekundarschulpflege Dübendorf-Schwerzenbach für die Amtsdauer 2022 bis 2026 sowie demzufolge auch die Urnenwahl des siebten Mitgliedes, welche am 27. März 2022 stattgefunden hat, werden somit aufgehoben.
Erneuerungswahl wird wiederholt
Die Sekundarschulpflege Dübendorf-Schwerzenbach hat die Delegation an den Stadtrat Dübendorf für die erneute Durchführung der Erneuerungswahl beschlossen.
Der Stadtrat wird das Vorfahren neu starten und die Wahl durchführen.