Wie die Gemeinde Dübendorf mitteilt, werden Angehörige gebeten, bis 21. April 2024 die Dekorationen bei den Urnennischenwänden zu beseitigen.
Grabstein Urne Friedhof Blumen
Eine Urnenbestattung. (Symbolbild) - Depositphotos
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Die Angehörigen der Verstorbenen werden gebeten, bis Sonntag, 21. April 2024, Pflanzen und Dekorationen bei den Urnennischenwänden, welche sie behalten möchten, mit nach Hause zu nehmen.

Nach diesem Zeitpunkt wird über die übrig gebliebenen Gegenstände verfügt und jegliche Haftung abgelehnt.

Für weitere Auskünfte steht der Bevölkerung das Friedhofteam telefonisch zur Verfügung.

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