Corona und Halloween: Fällt «Süsses oder Saures» ins Wasser?
Die Corona-Massnahmen wurden Mitte Woche verschärft. Die Stadtpolizei Dübendorf erklärt, was an Halloween trotzdem möglich ist.

Keine Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen und keine Ansammlungen von mehr als 15 Personen im öffentlichen Raum. Die neuen Massnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus gelten seit Donnerstag. Darf man am Samstag jetzt überhaupt noch auf «Süsses oder Saures»-Tour gehen?
Philipp Wieland, stellvertretender Kommandant der Stadtpolizei Dübendorf, erklärt, was es an Halloween zu beachten gibt. Dabei stehen nicht nur Corona-Regeln im Fokus, sondern auch Streiche und Straftaten.
Nau.ch: Halloween steht wieder kurz vor der Tür. Nebst «Süsses oder Saures» werden auch gerne Streiche gespielt. Wie anständig verhalten sich die Dübendorfer zu diesem Feiertag aus Ihrer Erfahrung?
Philipp Wieland: Mit wachsender Beliebtheit des Halloweenbrauchs ziehen auch in Dübendorf immer mehr Kinder und Jugendliche durch die Strassen.

Die Mehrheit der Kinder und Jugendlichen verhält sich vorbildlich. Leider gibt es auch Personen, welche die Grenze zwischen harmlosem Streich und Straftat überschreiten.
Nau.ch: Hat die Stadtpolizei dieses Jahr spezielle Vorkehrungen geplant?
Philipp Wieland: Ja, die Stadtpolizei Dübendorf setzt auf sichtbare Präsenz und das Gespräch. Wir versuchen, die Kinder und Jugendlichen auf den Unterschied zwischen Streich und Straftat aufmerksam zu machen. Ein Eierwurf an eine Hausfassade ist beispielsweise eine Sachbeschädigung und kann strafrechtlich verfolgt werden. Je nach verursachtem Schaden kann es hier schnell zu empfindlichen Strafen kommen.
Es soll an das Verantwortungsbewusstsein appelliert werden. Wir bitten auch die Bevölkerung um Mithilfe. Wenn Sie beobachten, dass randaliert oder fremdes Eigentum beschädigt wird, melden Sie dies der Polizei über Telefon 117.
Nau.ch: Aktuell herrscht grosse Unsicherheit, was denn im Zusammenhang mit Corona überhaupt alles erlaubt ist.
Philipp Wieland: Es gilt, die aktuellen Massnahmen gegen das Coronavirus umzusetzen. Kontakte sollen reduziert und Gruppenbildungen verhindert werden. Die Mindestabstände sollen zudem eingehalten werden.

Kinder unter zwölf Jahren sind von der aktuellen Maskenpflicht ausgenommen. Für die Eltern gilt es abzuwägen, inwieweit es für die Beteiligten zumutbar ist, wenn ihr Kind von Haus zu Haus geht und nach Süssem oder Saurem verlangt.
Im kleinen bekannten Rahmen, wo wenige Kinder gezielt und eine geringe Anzahl von Hausbesuchen tätigen, spricht hier sicherlich nichts dagegen.