Bestattungen für Heimbewohner wird erleichtert
Wangen-Bruettisellen erlaubt künftig Bestattungen für Heimbewohner, die fünf Jahre vor Heimeintritt in der Gemeinde gelebt haben, ohne Bewilligung.

Wie die Gemeinde Wangen-Bruettisellen mitteilt, hat der Gemeinderat einer Neuregelung für das Bestattungswesen für Heimbewohner zugestimmt.
Diese ermöglicht, dass ehemalige Einwohner von Wangen-Brüttisellen, welche während mindestens fünf Jahren vor dem Heimeintritt ununterbrochen in Wangen-Brüttisellen gelebt haben, ohne Bewilligung auf dem Friedhof Wangen-Brüttisellen bestattet werden können.
Sobald die Friedhof- und Bestattungsverordnung beziehungsweise die Gebührentarife der Gemeinde Wangen-Brüttisellen rechtskräftig angepasst sind, tritt diese Neuregelung in Kraft.