Region Thusis
Scharans: Protokollauflage der Gemeindeversammlung
In Scharans kann das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2021 auf der Gemeindekanzlei vom 23. Dezember 2021 bis 21. Januar 2022 eingesehen werden.
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Wie die Gemeinde Scharans mitteilt, muss gestützt auf das kantonale Gemeindegesetz das Protokoll der Gemeindeversammlung spätestens einen Monat nach der Versammlung publiziert werden. Einsprachen gegen das Protokoll sind daher innert der Auflagefrist von 30 Tagen schriftlich an den Gemeindevorstand einzureichen.
Allfällige Einsprachen werden an der nächsten Gemeindeversammlung behandelt. Erfolgen keine Einsprachen innert der Auflagefrist, ist das Protokoll automatisch genehmigt.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2021 kann auf der Gemeindekanzlei oder auf der Webseite eingesehen werden. Die Auflagefrist dauert vom 23. Dezember 2021 bis 21. Januar 2022.
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