Wie die Gemeinde Bergün bekannt gibt, ist das Sammeln von Dürr- und Leseholz auf dem gesamten Gemeindegebiet ab sofort bis zum 31. Oktober 2024 gestattet.
Der Palpuognasee oberhalb von Bergün.
Der Palpuognasee oberhalb von Bergün. - zvg
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Ab sofort (Stand vom 8. Mai 2024) ist das Sammeln von Dürr- und Leseholz auf dem ganzen Gemeindegebiet freigegeben. Die Leseholzfreigabe dauert bis am 31. Oktober 2024.

Als Leseholz gilt stehend-dürres oder liegendes Holz mit weniger als 16 Zentimeter Brusthöhendurchmesser sowie Äste, Rinde, Schlagabfälle und lose Stöcke.

Ausnahmeregelungen im Überblick

Im Perimeter der Naturwaldreservate Crap Furo (Alvaneu/Surava) und Ervedi (Preda) gilt ein Nutzungsverbot.

Im Perimeter der Sonderwaldreservate Auerwild (Alvaneu/Brienz/Brinzauls/Mon/Schmitten/Stierva) gilt die Leseholzfreigabe erst ab dem 16. Juli 2024 sowie eine beschränkte Dürrholzfreigabe.

Im Perimeter der bestehenden Wildruhezonen gilt die Leseholzfreigabe erst ab dem 1. Mai 2024.

Voraussetzung für Leseholzberechtigung

Leseholzberechtigt ist, wer über eine Bewilligung des örtlich zuständigen Revierförsters verfügt.

Er steht auch bei Unklarheiten gerne für Auskunft über den genauen Perimeter der oben aufgeführten Ausnahmeregelungen zur Verfügung.

Es gelten die Bestimmungen der jeweiligen Waldordnung.

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