Wie die Gemeinde Bergün Filisur meldet, läuft vom 21. März bis 30. April 2024 die Mitwirkungsauflage zur Teilrevision der Ortsplanung für die Abbauzone Streda.
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Eine Person stempelt ein Dokument. (Symbolbild) - Keystone
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Die Gemeinde Bergün Filisur führt gemäss Artikel 13 der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) eine öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich einer Teilrevision ihrer Ortsplanung durch.

Die Teilrevision betrifft die Abbauzone Streda. Die Auflageakten umfassen die Teilrevision des Baugesetzes Bergün sowie den Zonenplan, den Generellen Gestaltungsplan und den Generellen Erschliessungsplan für die Abbauzone Streda.

Zusätzlich liegen die Vorschriften zum Generellen Gestaltungsplan sowie der Planungs- und Mitwirkungsbericht vor.

Vorgehen bei Einwendungen und Vorschlägen

Die Auflagefrist erstreckt sich vom 21. März bis zum 30. April 2024 (30 Tage).

Die Unterlagen sind während dieser Zeit im Bauamt der Gemeinde einsehbar, wobei eine telefonische Voranmeldung erforderlich ist.

Während der Auflagefrist besteht die Möglichkeit für jedermann, beim Gemeindevorstand schriftliche und begründete Vorschläge und Einwendungen einzureichen.

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