Wie die Gemeinde Lantsch-Lenz informiert, dürfen Felder ab 1. April zum Wohl von Kühen und der Landwirtschaft nicht betreten werden. Das gilt auch für Hunde.
Kuh
Zwei Kühe auf einer Weide (Symbolbild) - Pexels
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Gemäss Artikel 10 des revidierten kommunalen Flur-, Weide- und Alpgesetzes ist das Begehen und Befahren der Felder für Unberechtigte vom 1. April, im Maiensässgebiet (Tschividains, Crestastgoira, Vasternos) vom 1. Mai bis zum 15. November verboten.

Die Gemeinde bittet daher Einheimische, Gäste und auch Biker, die Felder weder zu betreten noch zu befahren.

Das Flurverbot gilt auch für Tiere, insbesondere auch für Hunde.

Hunde sind an der Leine zu führen

Gestützt auf das Polizeigesetz der Gemeinde Lantsch/Lenz dürfen Hunde auf dem ganzen Gemeindegebiet nicht ohne Aufsicht laufen gelassen werden.

Die Hundehalter stellen sicher, dass Mensch und Tier durch die Hunde in keiner Art und Weise gefährdet oder belästigt werden.

Hundehalter und Hundeführende haben dafür zu sorgen, dass der Kot ihrer Hunde auf öffentlichem und privatem Grund Dritter (unter anderem landwirtschaftlich genutztem Land) unverzüglich und ordnungsgemäss in die Robidog-Kehrichteimer entsorgt wird.

Gefahr für Kühe und Lebensmittel

Hunde können mit dem Parasiten «Neospora caninum» befallen sein.

Wird nun infizierter Hundekot von Milchkühen über infiziertes Futter von Äckern und Wiesen aufgenommen, kann dies zu Unfruchtbarkeit, Fehl- und Totgeburten führen.

Dieses Sterben von Kälbern kann verhindert werden, wenn die Bestimmungen eingehalten werden.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig die Bestimmungen des Flur-, Weide und Alpgesetzes sowie des Polizeigesetzes der Gemeinde Lantsch/Lenz verletzt oder darauf gestützte Anordnungen missachtet, wird mit einer Busse bestraft.

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