Totalrevision Zweckverbandsstatuten Sozialdienst Limmattal
Mit Schreiben vom 2. April stellte der Zweckverband Sozialdienst Limmattal (SDL) den Anschlussgemeinden die Revisionsunterlagen zu.

Das neue Gemeindegesetz wurde vom Kantonsrat am 20. April 2015 beschlossen. Die Inkraftsetzung des Gemeindegesetzes und der dazugehörenden Verordnung erfolgte auf den 1. Januar 2018. Das Inkrafttreten der neuen Zweckverbandsstatuten und die Einführung des eigenen Verbandshaushaltes haben spätestens auf den 1. Januar 2022 zu erfolgen.
Aufgrund des neu vorgesehenen eigenen Verbandshaushaltes müssen die Verbandsstatuten einer Totalrevision unterzogen werden. Neben den zwingenden Anpassungen an das Gemeindegesetz bietet sich die Gelegenheit von neuen organisationsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten.
Mit Schreiben vom 2. April 2020 stellte der Zweckverband Sozialdienst Limmattal (SDL) den Anschlussgemeinden die Revisionsunterlagen zu. Die Vernehmlassung läuft bis zum 31. Juli 2020.
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 13. Juli 2020 die Möglichkeit zur Vernehmlassung ergriffen und zu diversene Statutenanpassungen Stellung genommen.