Spreitenbach

    Spreitenbach erinnert an die fällige Hundetaxe 2023

    Gemeinde Spreitenbach
    Gemeinde Spreitenbach

    Dietikon,

    Wie die Gemeinde Spreitenbach berichtet, werden Hundehalter für eine korrekte Verrechnung gebeten, sämtliche Mutationen bis Ende April 2023 zu melden.

    Ortsschild von Spreitenbach.
    Ortsschild von Spreitenbach. - Nau.ch / Miriam Danielsson

    Anfang Mai 2023 wird die Hundetaxe von 120 Franken für die Periode 1. Mai 2023 bis 30. April 2024 in Rechnung gestellt.

    Hundehalter werden gebeten, sämtliche Mutationen wie die Abgabe oder Übernahme eines Hundes, Adressänderungen seitens des Hundehalters oder auch den Tod eines Hundes bis Ende April 2023 der Einwohnerkontrolle telefonisch oder per E-Mail zu melden.

    Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial brauchen eine Berechtigung

    Die Verwaltung wird entsprechende Mutationen im Register vornehmen, damit die Hundehalter keine unnötigen Rechnungen erhalten.

    Seit Einführung des aktuellen Hundegesetzes verfügt der Kanton Aargau über eine Liste von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial.

    Personen, die sich einen Hund des gelisteten Rassetyps anschaffen möchten, haben beim kantonalen Veterinärdienst vorab eine «Halteberechtigung neuer Listenhund» zu beantragen.

    Leinenpflicht für Hunde

    Gemäss § 21 der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau besteht vom 1. April bis 31. Juli 2024 eine Leinenpflicht für Hunde im Wald.

    Demnach sind Hunde im Wald und am Waldrand an der Leine zu führen.

    In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.

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