Geroldswil

Neue Legislatur: Der Gemeinderat steht für 2026–2030 bereit

Gemeinde Geroldswil
Gemeinde Geroldswil

Dietikon,

Um einen reibungslosen Übergang am 1. Juli zu gewährleisten, hat sich das Gremium von Geroldswil schon jetzt zur konstituierenden Sitzung getroffen.

Das Gemeindehaus in Geroldswil.
Das Gemeindehaus in Geroldswil. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Obwohl die offizielle Amtsperiode erst am 1. Juli 2026 beginnt, hat der neu gewählte Gemeinderat von Geroldswil bereits jetzt die organisatorischen Weichen gestellt. In der vorkonstituierenden Sitzung wurden die Ressorts für die kommenden vier Jahre zugeteilt, wie die Gemeinde Gerolswil schreibt.

Nach den Gesamterneuerungswahlen im Frühjahr herrscht Klarheit über die personelle Zusammensetzung der Exekutive.

Um einen reibungslosen Übergang am 1. Juli zu gewährleisten, hat sich das Gremium – bestehend aus bisherigen und neu gewählten Mitgliedern – bereits zur vorkonstituierenden Sitzung getroffen.

Kontinuität und neue Impulse bei der Ressortverteilung

Bei der Zuweisung der Aufgabenbereiche (Ressorts) wurden sowohl die langjährige Erfahrung der bisherigen Ratsmitglieder als auch die Fachkenntnisse der neu gewählten Amtsträger berücksichtigt.

Folgende Ressortverteilung ist vorgesehen: Das Präsidium übernimmt Michael Deplazes, Finanzen und Sicherheit liegen zukünftig bei Renata Tanner, der Hochbau untersteht Daniela Kugler. Soziales und Gesundheit verantwortet Aline Strub, den Liegenschaften steht Martin Furrer vor, um Tiefbau und Werke kümmert sich Christoph Müller

Zur 1. Vizepräsidentin der Legislatur 2026-2030 soll Aline Strub bestätigt werden. Als 2. Vizepräsident soll Martin Furrer gewählt werden.

Vorbereitungen für den Amtsantritt

Bis zur offiziellen Amtsübergabe am 1. Juli finden nun der detaillierte «Wissenstransfer» zwischen den ausscheidenden und den neuen Ratsmitgliedern statt.

Damit wird sichergestellt, dass laufende Projekte ohne Unterbruch weitergeführt werden können.

Dank an die Abtretenden

Ein grosser Dank gilt bereits jetzt den Mitgliedern, die per 30. Juni 2026 aus dem Rat ausscheiden werden. Sie werden zu einem späteren Zeitpunkt gebührend verabschiedet.

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