Spreitenbach

    Die Gemeinde Spreitenbach führt «Parkingpay» ein

    Gemeinde Spreitenbach
    Gemeinde Spreitenbach

    Dietikon,

    Wie die Gemeinde Spreitenbach mitteilt, können ab 1. November 2022 Parkkarten online über «Parkingpay» gekauft werden. Der Trend geht weg vom Bargeld.

    Das alte Gemeindehaus in Spreitenbach.
    Das alte Gemeindehaus in Spreitenbach. - Nau.ch / Miriam Danielsson

    Ab 1. November 2022 können neu Dauerparkbewilligungen bequem via «Parkingpay» gekauft, bezahlt und gelöst werden.

    Anstelle einer Parkkarte hinter der Windschutzscheibe wird die Parkkarte digital hinterlegt.

    Mit der Einführung von «Parkingpay» wird der Trend weg vom Bargeld hin zum bargeldlosen Bezahlen unterstützt.

    Die Dauerparkkarten werden somit nicht mehr von der Einwohnerkontrolle verlängert.

    Ein Benutzerkonto muss erstellt werden

    Nach Ablauf der aktuellen Gültigkeitsdauer besteht die Möglichkeit, Dauerparkkarten über «Parkingpay» zu lösen.

    Für die Verwendung, auch für den Antrag von Dauerparkbewilligungen muss ein Benutzerkonto eröffnet werden.

    Für die Beantwortung von Fragen zum Eröffnen des Benutzerkontos steht die Hotline von «Parkingpay» zur Verfügung.

    Auch kann die entsprechende App auf dem Smartphone installiert werden. Nach der Erstellung des Benutzerkontos kann «Parkingpay» verwendet werden.

    Die Bewilligungen erfolgen elektronisch

    Die Bewilligung erfolgt auf elektronischem Weg und kurz vor Ablauf werden die Kunden mit einer E-Mail erinnert.

    Falls eine Dauerparkbewilligung benötigt wird, kann diese direkt über «Parkingpay» beantragt werden.

    Bis anhin wurden Parkkarten mit Einzahlungsschein durch die Einwohnerkontrolle ausgestellt.

    Diese behalten weiterhin ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Ab dem 1. November 2022 werden keine solchen physischen Parkkarten mehr ausgestellt, da mit dem Kauf bei «Parkingpay» die Autonummern registriert sind und nichts Weiteres unternommen werden muss.

    Kein Ausdrucken mehr nötig

    Eine einzelne Bewilligung ist auf maximal zwei Kontrollschilder beschränkt, wovon zur selben Zeit lediglich ein Fahrzeug auf der bewilligten Parkzone abgestellt werden darf.

    Somit entfällt der Weg zum Schalter sowie das Ausdrucken und Deponieren der Parkbewilligung im Fahrzeug.

    Die Polizei scannt bei einer Kontrolle das Nummernschild und erkennt, ob für diese Autonummer eine gültige Parkbewilligung hinterlegt ist.

    Die Registrierung ist kostenlos

    Für die Nutzung von «Parkingpay» kann die entsprechende App auf Google Playstore oder Apple Store heruntergeladen werden.

    Die Registrierung des Fahrzeugs erfolgt kostenlos. Für die bargeldlose Bezahlung kann auch die App Twint verwendet werden.

    Diese wird in Verbindung mit einem Post- oder Bankkonto eines Schweizer Finanzinstituts eingesetzt.

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