Wie die Gemeinde Schneisingen mitteilt, bittet der Gemeinderat alle Autobesitzer, ihre Fahrzeuge im Winter nicht auf öffentlichen Strassen abzustellen.
Schnee
Winterdienstfahrzeug im Einsatz (Symbolbild). - Pixabay
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Der Gemeinderat bittet alle Autobesitzer im eigenen Interesse, ihre Fahrzeuge während der Räumungsarbeiten nicht auf öffentlichen Strassen und Plätzen abzustellen.

Die Schneeräumungsarbeiten werden dadurch nicht nur behindert, es besteht auch die Gefahr, dass Fahrzeuge durch Pfaden und Salzen beschädigt werden.

Der Gemeinderat lehnt, gestützt auf Artikel 20 Absatz 3 VRV, ausdrücklich jede Haftung ab, falls durch den kommunalen Winterdienst Schäden an parkierten Fahrzeugen entstehen.

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