Wie die Gemeinde Neerach berichtet, hat die Primarschule präventiv das Mitführen und Freilassen von Hunden auf dem Schulareal verboten.
Einfahrt Richtung Neerach. - Bezirk Dielsdorf
Einfahrt Richtung Neerach. - Bezirk Dielsdorf - Nau.ch / Simone Imhof
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In letzter Zeit ist es vermehrt vorgekommen, dass Hunde, sei es zum Abholen von Kindern oder zum Besuch der Mediothek et cetera, auf dem Schulareal mitgeführt wurden.

Diesbezüglich ist es leider auch bereits zu unschönen Vorfällen gekommen.

Personen in Bewegung sind einem erhöhten Risiko für Vorfälle mit Hunden ausgesetzt.

Das gilt besonders für Kinder, wobei das Risiko durch Rufen, Anfeuern, Bälle oder andere bewegte Objekte noch verstärkt wird.

Schule beruft sich auf Hundegesetz

Zutrittsverbote für Hunde wirken auf Schulanlagen präventiv und sind gesetzlich verankert.

Im Hundegesetz ist festgeschrieben, dass das Mitführen und Freilassen von Hunden auf Pausenplätzen von Schulanlagen verboten ist.

In ihrer öffentlich publizierten Haus- und Pausenplatzordnung beruft sich die Primarschule Neerach unter auf dieses Verbot.

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