Noch keine Kandidaten für Primarschulpflege Bachs gemeldet
Wie die Gemeinde Bachs mitteilt, kommt es bei der Ersatzwahl nicht zum Urnengang wenn bis 5. April 2023 15 Stimmberechtigte einen Wahlvorschlag unterschreiben.

Die amtliche Publikation für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Primarschulpflege wurde am 24. Februar 2023 veröffentlicht, die Frist läuft bereits in wenigen Tagen am 5. April 2023 ab.
Nur bis zu diesem Datum ist noch eine stille Wahl ohne Urnengang möglich.
Sollte sich danach (nach Ablauf der Rechtsmittelfrist) niemand innerhalb einer weiteren Frist von sieben Tagen erfolgreich melden, wird schlussendlich durch Urnenwahl (erster Wahlgang 18. Juni 2023) jemand per Amtszwang verpflichtet werden.
Mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit würde es sogar zu einem zweiten Wahlgang kommen, da im ersten Wahlgang das absolute Mehr erreicht werden muss und es kein Beiblatt geben würde (da keine offiziellen Wahlvorschläge).
Meldung von Wahlvorschlägen
Es wäre begrüssenswert, wenn es nicht zu diesem Szenario kommen würde.
Idealerweise meldet sich so bald wie möglich ein Kandidat «freiwillig», damit es zu einer «stillen Wahl» ohne Urnengang kommen kann.
Dies wäre dann der Fall, wenn 15 Stimmberechtigte den Wahlvorschlag unterschreiben und dies bis am 5. April 2023 bei der Gemeindeverwaltung abgegeben wird.
Das Formular für den Wahlvorschlag kann man im Gemeindehaus oder bei der Primarschule beziehen.









