Wie die Gemeinde Niederweningen schreibt, hat der Bezirksrat Dielsdorf eine Stimmrechtsbeschwerde der Rechnungsprüfungskommission abgewiesen.
Aussicht über Niederweningen.
Aussicht über Niederweningen. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Der Bezirksrat Dielsdorf hat die Stimmrechtsbeschwerde der Rechnungsprüfungskommission Niederweningen gegen den Beleuchtenden Bericht zur Urnenabstimmung vom 13. Februar 2022, Teilrevision Gemeindeordnung, abgewiesen respektive ist darauf nicht eingetreten.

Der Bezirksrat hält in seinem Beschluss vom 24. Februar 2022 fest, dass die Rechnungsprüfungskommission keine Trägerin politischer Rechte ist und damit zur Rechtsmittelerhebung in Stimmrechtssachen nicht befugt ist. Der insgesamt der Stimmbürgerschaft gestellte Antrag sei absolut klar, und auch die Stellungnahme der Rechnungsprüfungskommission wurde korrekt wiedergegeben.

Der mündige Stimmbürger hat sich daher anhand des Beleuchtenden Berichtes eine unverfälschte Meinung bilden können. Weiter sei auch kein klarer Rechtsverstoss gegen das Gebot der Sachlichkeit des Beleuchtenden Berichts zu erkennen, weshalb auch keine aufsichtsrechtlichen Massnahmen zu ergreifen sind.

Der Gemeinderat nimmt den Entscheid zur Kenntnis und sieht seine bisherige Praxis bei der Abfassung von Beleuchtenden Berichten bekräftigt. Damit kann die Inkraftsetzung der im Artikel 27, Finanzbefugnisse, teilrevidierten Gemeindeordnung in Kürze erfolgen.

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