Wie die Gemeinde Ehrendingen mitteilt, müssen Hunde im Zeitraum vom 1. April bis 31. Juli 2022 im Wald angeleint sein.
hundehalter
Hundehalter. (Symbolbild) - Pixabay
Ad

Gemäss Jagdgesetz des Kantons Aargau besteht vom 1. April bis 31. Juli 2022 in Ehrendingen eine Leinenpflicht für Hunde im Wald. Demnach sind Hunde im Wald und am Waldrand an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.

Hundesteuer

Gleichzeitig macht die Gemeinde Ehrendingen darauf aufmerksam, dass im Mai die jährlichen Hundesteuerrechnungen verschickt werden. Die Gebühren bleiben unverändert bei 120 pro Hund.

Um unnötige Rechnungen zu vermeiden, werden alle Hundehalter gebeten, allfällige Änderungen (neuer Hund, verstorbener Hund, Halterwechsel et cetera) dem Gemeindebüro per Mail oder telefonisch umgehend mitzuteilen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

HundEhrendingen