Wie die Gemeinde Ehrendingen berichtet, müssen Bäume, die in den Strassen- beziehungsweise Wegraum hineinragen, bis am 31. Mai 2024 zurückgeschnitten werden.
Ehrendingen
Blick auf Ehrendingen AG. - Wikipedia
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Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Wegen, Trottoirs und Plätzen werden ersucht, alle Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedigungen, welche in den Strassen- beziehungsweise Wegraum hineinragen, bis am 31. Mai 2024 zurückzuschneiden.

Dabei ist zu beachten, das Hecken und Sträucher auf 60 Zentimeter Abstand gemessen ab der Grundstücksgrenze zurückzuschneiden sind.

Bei Gehwegen hat der Rückschnitt auf die Hinterkante des Trottoirs zu erfolgen. Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen.

Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln, Strassennamensschilder und Hydranten

Über Strassen muss der Fahrraum bis auf eine lichte Höhe von mindestens 4,5 Meter freigehalten werden. Über Gehwegen und Trottoirs muss die lichte Höhe mindestens 2,50 Meter betragen.

Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln, Strassennamensschilder und Hydranten dürfen nicht überwachsen sein.

An Strasseneinmündungen, Strassenkreuzungen und Ausfahrten auf die Strassen müssen Sichtzonen eingehalten werden.

In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 Zentimetern und einer solchen von drei Metern gewährleistet sein.

Gemeinde schneidet kostenpflichtig

Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, wird die Gemeinde ohne weitere Ankündigung den rechtmässigen Zustand auf Kosten der betreffenden Grundeigentümer durch eine Fachperson ausführen lassen.

Mit diesen Massnahmen helfen Sie mit, die nötigen Sichtzonen für Fahrzeuglenker und Passanten einzuhalten und das Unfallrisiko zu vermindern.

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