Wie die Gemeinde Ehrendingen meldet, werden im Mai 2024 die Hundesteuerrechnungen verschickt. Die Gebühren bleiben unverändert bei 120 Franken pro Hund.
Ehrendingen
Blick auf Ehrendingen AG. - Wikipedia
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Gemäss Paragraf 21 der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau besteht vom 1. April bis 31. Juli eine Leinenpflicht für Hunde im Wald.

Demnach sind Hunde im Wald und am Waldrand an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.

Gleichzeitig machen die Gemeinde ihre Einwohner darauf aufmerksam, dass im Mai die jährlichen Hundesteuerrechnungen verschickt werden.

Änderungen sind der Gemeinde mitzuteilen

Die Gebühren bleiben unverändert bei 120 Franken pro Hund.

Um unnötige Rechnungen zu vermeiden, bittet die Gemeinde alle Hundehalter, allfällige Änderungen (neuer Hund, verstorbener Hund, Halterwechsel) dem Gemeindebüro umgehend mitzuteilen.

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