Ehrendingen erinnert an Leinenpflicht und Hundesteuer 2023
Wie die Gemeinde Ehrendingen informiert, ist im Mai die Abführung der Hundetaxe fällig. Zusätzlich ist von Mai bis Juli die Leinenpflicht im Wald zu beachten.

Gemäss § 21 der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau besteht vom 1. April bis 31. Juli eine Leinenpflicht für Hunde im Wald.
Demnach sind Hunde im Wald und am Waldrand an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.
Gleichzeitig macht die Gemeinde darauf aufmerksam, dass im Mai die jährlichen Hundesteuerrechnungen verschickt werden. Die Gebühren bleiben unverändert bei 120 Franken pro Hund.
Um unnötige Rechnungen zu vermeiden, bittet die Gemeinde alle Hundehalter allfällige Änderungen (neuer Hund, verstorbener Hund, Halterwechsel, et cetera) dem Gemeindebüro per Mail an oder telefonisch umgehend mitzuteilen.










