Wie die Gemeinde Neerach schreibt, werden Angehörige gebeten, Grabenschmuck bis spätestens 15. Mai 2024 abzuräumen. Die Gräber werden Anfang Juni 2024 geräumt.
Kaiserstuhlstrasse, Einfahrt Richtung Neerach. - Bezirk Dielsdorf
Kaiserstuhlstrasse, Einfahrt Richtung Neerach. - Bezirk Dielsdorf - Nau.ch / Simone Imhof
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Gemäss §15 der kantonalen Bestattungsverordnung vom 20. Mai 2015 beträgt die Ruhefrist für Gräber 20 Jahre. Diese Frist ist bei einigen Gräbern abgelaufen.

Daher wurde beschlossen, folgende Gräber anfangs Juni 2024 zu räumen.

Dies betrifft Erdbestattungsgräber von Nummer 228 bis 239 sowie Urnengräber von Nummer 686 bis 695, die ab Anfang Juni 2024 geräumt werden.

Bitte zur Räumung betroffener Gräber bis 15. Mai 2024

Die Hinterbliebenen der von der Abräumung betroffenen Gräber werden hiermit gebeten, Grabdenkmäler und Pflanzen bis spätestens 15. Mai 2024 abzuräumen.

Grabmale, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht entfernt werden, werden unter Ablehnung jeglicher Haftung und Vergütung des Materials entsorgt (Artikel 33 der Geschäftsordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen Steinmaur & Neerach).

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