Vorzeitige Aufhebung der Wintersperre

Gemeinde Klosters
Gemeinde Klosters

Prättigau,

Der Vorstand der Gemeinde Klosters-Serneus hat die vorzeitige Aufhebung der Wintersperre beschlossen.

Gemeinde Klosters-Serneus
Gemeinde Klosters-Serneus. - Keystone

Der Vorstand der Gemeinde Klosters-Serneus hat anlässlich seiner ausserordentlichen Sitzung vom 24. März die vorzeitige Aufhebung der Wintersperre gemäss Artikel 62 des Baugesetzes der Gemeinde Klosters-Serneus beschlossen. Dieser Beschluss erfolgt unter Vorbehalt anderslautender Weisungen von Bund und Kanton.

Ab sofort können somit die Bautätigkeiten im gesamten Gemeindegebiet aufgenommen werden. Unter der Einschränkung, dass am Mittwochabend vor Ostern (08.04.2020) sämtliche Baustellen eingestellt und die Baustellenumgebung gereinigt werden müssen. Die Wiederaufnahme der Arbeiten kann ab Dienstag nach Ostern (14.04.2020) erfolgen.

Der endgültige Entscheid zur Arbeitsaufnahme liegt bei der Bauherrschaft. Die Sicherstellung und Durchsetzung der Einhaltung der Weisungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) im Bereich der Hygienemassnahmen und der sozialen Distanz (u. a. Abstand halten) im Zusammenhang mit Covid-19 (Coronavirus) obliegt den Bauführern und Bauunternehmern.

Die Deponie Selfranga in Klosters wird ebenfalls vorzeitig den Betrieb am 6. April 2020 aufnehmen. Da jedoch für dieses Frühjahr umfangreich Umbaumassnahmen geplant sind, ist die Radwaschanlage und die Waage ausser Betrieb. Die Abrechnung erfolgt über Lieferscheine.

Bis zum 24. April 2020 erfolgt die Montage der Radwaschanlage. Bis dahin sind umfangreiche Reinigungsarbeiten nötig, die den Schmutzeintrag nach Klosters verhindern. Die zusätzlichen Kosten werden mit CHF 4.00/Tonne verrechnet.

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