Klosters: Grundwasser-Wärmenutzung – Gebühren deutlich erhöht
In Klosters GR ist das Moratorium für Grundwassernutzungen zu Wärmezwecken aufgehoben. Neu prüft eine Fachstelle die Gesuche, die Gebühren steigen deutlich.

Aufgrund einer Häufung von Gesuchen von Bauherrschaften um Grundwassernutzungen zu Wärmezecken hatte die Gemeinde Klosters vor zwei Jahren die Firma Geotest damit beauftragt zu untersuchen, wie sich künftige neue Grundwassernutzungen auf die bestehenden und das Potential für weitere Nutzungen auswirken. Nach Vorliegen der entsprechenden Studie Ende 2025 hatte der Vorstand ein 2024 verhängtes Moratorium aufgehoben, die Firma Geotest als neue Fachstelle Grundwassernutzungen eingesetzt und die Verantwortlichen der Gemeindeverwaltung mit der Definierung der ergänzten neuen Verfahrensprozesse und der Überarbeitung des Gebührenmodells betraut.
Seit Kurzem ist das neue Verfahren operativ und die neuen Gebühren durch den Gemeindevorstand genehmigt worden.
Energiestadt Klosters begrüsst Nutzung von Grundwasser zu Wärmezwecken
Die Gemeinde Klosters als Energiestadt begrüsst und unterstützt die Nutzung von alternativen, erneuerbaren Energiequellen auf Gemeindegebiet. Dazu gehört auch die nicht neue, aber immer populärer werdende Nutzung von Grundwasser oder Wasser aus Fliessgewässern zu Wärmezwecken. Das sich die Gesuche Anfang der 2020er Jahre gehäuft hatten, beschloss der Klosterser Gemeindevorstand – zur Sicherstellung der Effektivität und Effizienz von bestehenden und künftigen Wärme- bzw. Heizanlagen mit Grundwasser- oder Fliessgewässernutzung – der Firma Geotest AG, Davos, in diesem Zusammenhang eine Studie in Auftrag zu geben.
Grundwassermodell und Modell Konzessionsgebühren
Inzwischen liegen die Resultate der Untersuchungen der Geotest AG in Form eines sogenannten Grundwassermodels vor. Mit diesem Modell sollen die komplexen lokalen hydrogeologischen und hydraulischen Verhältnisse, insbesondere der zeitabhängigen Grundwasserspiegeländerungen, welche durch die Wasserkraftnutzung der Repower AG mit der Bewirtschaftung des Ausgleichsbeckens (Doggilochsee) induziert werden, besser abgebildet werden. Zudem dient das Modell einerseits dazu, die Auflagen des Grundwasserschutzes zu überprüfen, und andererseits Grundwassernutzungen zu planen und zu beurteilen.
Geotest hat der Gemeinde im Weiteren Vorschläge für ein künftig anzuwendendes, den heutigen Verhältnissen angepasstes Modell Konzessionsgebühren zur entsprechenden Nutzung von Grundwasser unterbreitet.
Aufhebung Moratorium, Einsetzung Fachstelle und neues Gebührenmodell Nachdem das Moratorium für Grundwassernutzungen zu Wärmezwecken aufgrund der vorliegenden Studienergebnisse bereits auf Anfang 2026 aufgehoben werden konnte, hat die Gemeinde im Sommer 2026 die neuen Rahmenbedingungen, Verfahrensabläufe sowie das konkrete neue Modell für die Gebühren im Zusammenhang mit der Nutzung von Grundwasser und Wasser aus Fliessgewässern zu Wärmezwecken definiert.
Neu müssen ersuchte Grundwassernutzungen zu Wärmezwecken vor deren Bewilligung und Konzessionierung nach Gesuchseinreichung von der durch den Gemeindevorstand eingesetzten «Fachstelle Grundwasser-Wärmenutzung» beurteilt werden. Als Fachstelle wurde ebenfalls die Geotest AG, Davos, eingesetzt, welche eine hohe Expertise und langjährige Erfahrungen im Bereich Grundwassernutzungen ausweist. Aufgrund des Umstands, dass Geotest auch das Strömungsmodell Grundwasser für die Gemeinde erarbeitet hatte, verfügt Geotest auch über die detaillierten Kenntnisse über die Grundwassersituation in der Abgesehen von der neuen Beurteilung von Grundwassernutzungsgesuchen durch die Fachstelle ändert an den Bewilligungs- und Konzessionserteilungsprozessen trotz verwaltungsintern teilweise neuer Abläufe aus Sicht der Gesuchstellenden nichts.
Nicht zuletzt aufgrund der viele Jahrzehnte unverändert gebliebenen Konzessionsgebühren hat der Gemeindevorstand auf der Basis des Modells Geotest die einmalige Grund- wie auch die jährlichen Gebühren massgeblich erhöht. Die Gebühren bewegen sich aber nach wie vor in einem vertret- und zumutbaren Rahmen und sind im Lichte des Nutzens für die Bauherrschaften aus der Grundwassernutzung insgesamt nach wie vor moderat. Während die einmalige Grundgebühr bei CHF 8.-- pro l/min (Nennleistung) liegt, wird bei den jährlichen (deutlich tiefer liegenden) Konzessionsgebühren unterschieden, ob die Rückgabe des genutzten Wassers via das kommunale Leitungssystem (CHF 4.20 pro l/min Nennleistung) oder ins Grundwasser (CHF 2.10 pro l/min) erfolgt.
Die neuen Gebühren gelten ab sofort. Für die bereits vor 2026 bestandenen Konzessionen erfolgt die Anpassung auf die nächste Abrechnungsperiode. Das neue Gebührenmodell präsentiert sich auch verursachergerechter und löst frühere Pauschalierungen ab.






