Bündner Gemeinden dürfen Urnenabstimmungen durchführen
Wegen der Coronavirus-Pandemie dürfen Bündner Gemeinden anstelle von Gemeindeversammlungen Urnenabstimmungen durchführen. Das gleiche gilt bis Ende April nächsten Jahres für Bürgergemeinden, Regionen und Gemeindeverbände.

Den Spielraum ausgeweitet für die Kommunen hat die Bündner Regierung mit einer notrechtlichen Verordnung, wie sie am Mittwoch informierte. Damit würden die Handlungsfähigkeit der Gemeinden und das demokratische Mitwirkungsrecht der Stimmbevölkerung sichergestellt.
Wegen der Pandemie können Gemeindeversammlungen offenbar nicht überall regelkonform durchgeführt werden. Ein Grund könne sein, so die Regierung, dass es in einer Gemeinde keinen geeigneten Raum gebe, in dem die Versammlung mit den nötigen Schutzvorkehrungen abgehalten werden könne.
Die Gemeinden konnten schon vom Frühjahr bis Juni aufgrund einer notrechtlichen Kompetenzverordnung der Regierung Urnenabstimmungen statt Versammlungen organisieren. Damals allerdings war die Änderung nur für unaufschiebbare Geschäfte vorgesehen. Die aktuell schwierige Situation erfordere es, dass die Handlungsfähigkeit der Gemeinden uneingeschränkt gewährleistet bleibe, betonte die Regierung.