Wie die Gemeinde Cham bekannt gibt, werden ab dem 1. Februar 2024 zahlreiche Familien höhere Unterstützungsbeiträge für familienergänzende Betreuung erhalten.
Gemeindehaus Cham.
Gemeindehaus Cham. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Der Chamer Gemeinderat hat den Anspruch auf Betreuungsgutscheine per 1. Februar 2024 neu festgesetzt.

Damit erhalten zahlreiche Familien höhere Unterstützungsbeiträge an die Kosten für Kindertagesstätten, Spielgruppen und die Modularen Tagesschulen.

In diesen Tagen liegt bei 279 Familien mit Kindern in Cham erfreuliche Post im Briefkasten, ein neuer Entscheid über den Anspruch auf Betreuungsgutscheine für Kindertagesstätten, Spielgruppen und für die Modularen Tagesschulen.

Erhöhung der Betreuungsbeiträge ab Februar 2024

Ab dem 1. Februar 2024 werden damit höhere Unterstützungsbeiträge an die Betreuung erteilt.

«Es ist sehr erfreulich, dass wir in einer Zeit steigender Kosten Familien stärken können», sagt Gemeinderätin Christine Blättler-Müller, Vorsteherin Soziales und Gesundheit, «auch wenn es hier manchmal nur um bescheidene Beträge geht.»

Für Erziehungsberechtigte, die bisher in der tiefsten Tarifstufe waren, also demzufolge die höchsten Betreuungsgutscheine bezogen, ändert sich nichts.

Sie verbleiben in der tiefsten Tarifstufe und sind deshalb von der Gemeinde auch nicht direkt angeschrieben worden.

Unbefristete Abzüge im Steuergesetz

Die Anpassungen sind eine Folge der Revision des Zuger Steuergesetzes vor zwei Jahren, bei der unter anderem die persönlichen Abzüge befristet für die Jahre 2021 bis 2023 erhöht wurden.

In der Folge entschied der Gemeinderat, das massgebende Einkommen entsprechend zu erhöhen, wenn der Anspruch auf der Grundlage der Steuerjahre 2021 bis 2023 berechnet wird.

Dies, um zu vermeiden, dass sich die Steuerrevision direkt auch auf die Subventionierung von Betreuungsplätzen auswirkt.

Mit der Änderung des Steuergesetzes im vergangenen November werden die Abzüge unbefristet beibehalten.

Anpassung mit Blick auf das neue Kinderbetreuungsgesetz

Deshalb hat der Gemeinderat die Korrektur des massgebenden Einkommens aus dem Jahr 2021 wieder aufgehoben.

Die jetzige Erhöhung der Betreuungsgutscheine verursacht für die Gemeinde Mehrkosten in der Höhe von rund 120'000 Franken jährlich.

Die Ansätze werden auch im kommenden Jahr beibehalten.

«Eine nächste Erhöhung der Betreuungsgutscheine würde voraussichtlich dann erfolgen, falls der Kanton das neue Kinderbetreuungsgesetz einführt und die Subventionierung mitträgt», so Gemeinderätin Christine Blättler-Müller.

Langfristige Optimierung des Betreuungsgutscheinsystems geplant

«Dies dürfte aber schätzungsweise noch ein bis zwei Jahre dauern.»

Die laufende Optimierung des Systems ist der Einwohnergemeinde Cham jedoch seit Beginn der Einführung von Betreuungsgutscheinen ein grosses Anliegen.

«Betreuungsgutscheine sollen allen Chamer Familien den Zugang und die Finanzierung eines Betreuungsplatzes ermöglichen.

Cham stärkt damit seine Position als attraktiver Lebens- und Wirtschaftsstandort.»

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