Briefliche Stimmabgaben, ungültige Stimmzettel
An der eidgenössischen Urnenabstimmung vom 27. September 2020 haben bei total 4'151 Stimmenden 98.19 % der Stimmenden brieflich abgestimmt.

An der eidgenössischen Urnenabstimmung vom 27. September 2020 haben bei total 4'151 Stimmenden 98.19 % der Stimmenden brieflich abgestimmt. Insgesamt mussten 51 briefliche Stimmabgaben (= 1.22 % aller Stimmenden) aus formellen Gründen ungültig erklärt werden.
Der meiste Ungültigkeitsgrund (37) war einmal mehr die fehlende Unterschrift. In 13 Fällen befanden sich die Stimmzettel nicht im Stimmzettelkuvert und einmal war das Rücksendekuvert nicht verschlossen.