Damit die traditionsreiche Fensterfabrik Baumgartner in Cham ihren Betrieb erneuern und erweitern kann, muss der rechtskräftige Bebauungsplan angepasst werden.
Konferenztisch (Symbolbild)
Konferenztisch (Symbolbild) - Keystone
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Bereits seit 2013 ist die Fensterfabrik Baumgartner in Hagendorn dabei, die Erweiterung und Erneuerung ihres Betriebs zu planen – denn für die künftigen Herausforderungen in der Fensterfabrikation werden neue, modernere Produktionsflächen benötigt. Mit dem Projekt «Gottfried Baumgartner» möchte das Unternehmen Investitionen tätigen, um zukunftsfähig zu bleiben und die bestmöglichen Voraussetzungen zu schaffen, um den Standort Hagendorn zu stärken und gewerblich-industrielle Arbeitsplätze zu erhalten.

Nun liegt neben dem ausgereiften Richtprojekt für die künftige räumliche Entwicklung des Projekts auch das Dossier zur Anpassung der Planungsmittel vor: Um die räumliche Erweiterung zu realisieren, braucht es eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans «Allmend Hagendorn».

Parallel dazu müssen im betreffenden Perimeter auch der Zonenplan, der gemeindliche Richtplan sowie ein Baulinienplan angepasst werden.

Bevölkerung spricht mit und wird aus erster Hand informiert

Nachdem der Kanton bei der Vorprüfung im Sommer 2019 grundsätzlich grünes Licht für das Planungsdossier gegeben hat, liegt dieses nach einigen kleineren Anpassungen seit dem 14. Februar noch bis zum 16. März 2020 öffentlich auf. Das Richtprojekt und die Anpassung der Planungsmittel werden zudem am Montag, 2. März 2020, im Lorzensaal an einer öffentlichen Infoveranstaltung der Einwohnergemeinde Cham vorgestellt.

Anwesend werden sowohl Vertreterinnen und Vertreter des Gemeinderates und der gemeindlichen Projektgruppe sein, als auch solche der Bauherrschaft sowie der planenden Architekten und Fachpersonen. Dabei sollen Chamerinnen und Chamer nicht nur Informationen aus erster Hand erhalten, sondern auch die Möglichkeit haben, allfällige Fragen zu stellen.

Während der öffentlichen Auflage kann sich die gesamte Bevölkerung mittels schriftlicher Einwendungen zum Projekt äussern. Damit erhalten die Chamerinnen und Chamer bereits zum zweiten Mal die Möglichkeit, sich zur geplanten Fabrikerweiterung zu äussern: Anfang 2019 wurde die Bevölkerung zur Mitwirkung eingeladen.

In diesem Rahmen gingen bei der Einwohnergemeinde Cham zehn schriftliche Eingaben ein, welche sorgfältig geprüft wurden und teilweise zu relevanten Projektänderungen oder -präzisierungen geführt haben. Dazu gehören z. B. die Verbesserung der Werkserschliessung, Nachweise zum künftigen Schattenwurf sowie die Priorisierung einer Variante für die Baustellenerschliessung.

Über den Bebauungsplan entscheidet das Chamer Stimmvolk schliesslich voraussichtlich Ende November 2020 an der Urne.

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