Willadingen: Neues elektronisches Baubewilligungsverfahren
Wie die Gemeinde Willadingen bekannt gibt, gelten per 1. März 2022 neue Verfahren bei der elektronischen Baubewilligung gemäss der Inkraftsetzung von eBUP.

Mit der Inkraftsetzung von eBUP per 1. März 2022 gilt neu: Mit eBau steht eine zentrale Lösung zur Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens zur Verfügung, welche ab dem 1. März 2022 benutzt werden muss. Die Baugesuche sind von den Gesuchstellenden elektronisch über eBau einzureichen.
Das Baugesuch sowie alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren werden in eBau ausgefüllt, die Pläne sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen hochgeladen und der Gemeinde übermittelt. Das System generiert das Baugesuchsformular, das ausgedruckt und unterschrieben werden muss.
Es ist sodann bei der Gemeinde zusammen mit den unterzeichneten Bauplänen inklusive sämtlicher hochgeladener Unterlagen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Die Fristen beginnen ab Eingang des Papierdossiers bei der Gemeinde zu laufen.
Elektronisch einzugebende Gesuche
Somit werden insbesondere folgende Gesuche elektronisch einzugeben sein: Baugesuch, Ausnahmegesuch, Gesuch um vorzeitige Baubewilligung, Gesuch um Verlängerung der Baubewilligung, Gesuch um Genehmigung für Gegenstände von untergeordneter Bedeutung, Projektänderungen und nachträgliche Ausnahmegesuche während des Baubewilligungsverfahrens und im Baubeschwerdeverfahren vor der kantonalen Bau- und Verkehrsdirektion sowie Baupolizeiliche Selbstdeklaration.