Wie die Gemeinde Burgdorf informiert, sind bis zum 31. Mai 2023 alle in die Strassen ragenden Bepflanzungen zurückzuschneiden, Hecken bis zum 30. Juni.
Rechts das Rathaus von Burgdorf am Kirchbühl. Hier ist ein grosser Teil der städtischen Verwaltung untergebracht.
Rechts das Rathaus von Burgdorf am Kirchbühl. Hier ist ein grosser Teil der städtischen Verwaltung untergebracht. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
Ad

Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, können die Verkehrsteilnehmenden gefährden, insbesondere Kinder, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten.

Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreibt das Strassengesetz (SG; BSG 732.11) unter anderem vor, dass Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume seitlich mindestens 0,5 Meter Abstand zum Fahrbahnrand haben müssen.

Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4,50 Meter Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen beträgt der freizuhaltende Luftraum 2,50 Meter.

Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.

Einfriedungen und Zäune bis zu einer Höhe von 1,20 Meter müssen einen Strassenabstand von mindestens 0,50 Meter ab Fahrbahnrand einhalten.

Sind sie höher, so müssen sie um ihre Mehrhöhe zurückversetzt werden.

An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 0,60 Meter überragen.

Für nicht hochstämmige Bäume, Hecken und Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und dergleichen gelten die selben Vorschriften. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf bestehende Pflanzen.

Stichdatum

Die Strassenanstösser werden gebeten, die Äste von Bäumen und andere Bepflanzungen alljährlich bis zum 31. Mai zurückzuschneiden.

Zudem müssen Hecken bis am 30. Juni ein erstes Mal geschnitten werden. Während der Vegetationszeit sind die Pflanzen nötigenfalls mehrmals auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden.

An unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher, gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (zum Beispiel Mais, Getreidearten) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit sie nicht zurückgeschnitten beziehungsweise vorzeitig gemäht werden müssen.

Bitte auf die Verkehrssicherheit achten

Die Grundeigentümer respektive Strassenanstösser entlang von Gemeindestrassen und von öffentlichen Strassen privater Eigentümer haben Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche zu stürzen drohen, rechtzeitig zu beseitigen.

Bei Missachtung der genannten Bestimmungen kann die Baudirektion die Arbeit auf Kosten der Pflichtigen ausführen oder ausführen lassen. (Ersatzvornahme)

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Burgdorf