Alchenstorf: Baubewilligungsverfahren nur noch elektronisch
Wie die Gemeinde Alchenstorf berichtet, können Baubewilligungsanträge ab dem 1. März 2022 nur noch elektronisch gestellt werden.

Mit eBau steht eine zentrale Lösung zur Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens zur Verfügung, welche ab dem 1. März 2022 in der Gemeinde Alchenstorf benutzt werden muss. Die Baugesuche sind von den Gesuchstellenden elektronisch über eBau einzureichen.
Das generierte Baugesuch muss ausgedruckt und unterzeichnet werden
Das Baugesuch sowie alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren werden in eBau ausgefüllt, die Pläne sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen hochgeladen und der Gemeinde übermittelt.
Das System generiert das Baugesuchsformular, das ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Es ist sodann bei der Gemeinde zusammen mit den unterzeichneten Bauplänen inklusive sämtlicher hochgeladener Unterlagen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Die Fristen beginnen ab Eingang des Papierdossiers bei der Gemeinde zu laufen.
Sämtliche Nachträge während des Baubewilligungsverfahrens sind über das neue System einzureichen
Somit werden insbesondere Baugesuche, Ausnahmegesuche, Gesuche um vorzeitige Baubewilligungen und Verlängerung der Baubewilligung elektronisch einzugeben sein.
Auch Gesuche um Genehmigung für Gegenstände von untergeordneter Bedeutung, Projektänderungen und nachträgliche Ausnahmegesuche während des Baubewilligungsverfahrens und im Baubeschwerdeverfahren vor der kantonalen Bau- und Verkehrsdirektion sowie baupolizeiliche Selbstdeklarationen werden über eBau eingereicht.