Wie die Gemeinde Oberglatt schreibt, werden die Einwohner aufgefordert, ihre Pflanzen am Strassen- und Wegrand bis zum 25. Juli 2022 zurückzuschneiden.
Die Dorfmitte Zentrum Plus in Oberglatt.
Die Dorfmitte Zentrum Plus in Oberglatt. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Sträucher und Bäume, welche sich im öffentlichen Strassen- und Gehwegbereich befinden, können die Sicherheit des Verkehrs und der Fussgänger gefährden. Gemäss der Verkehrserschliessungsverordnung müssen Bäume und Sträucher so unter der Schere gehalten werden, dass sie im Verlauf ihres natürlichen Wachstums nicht über die Strassen- und Gehweggrenze hinausragen.

Das Ast- und Blattwerk von Bäumen hat über der bestehenden Strasse ein Lichtraumprofil von 4,5 Meter und bei Fuss- und Gehwegen 2,65 Meter zu wahren. Diese Lichtraumprofile sind vom Grundeigentümer dauernd freizuhalten.

Auf der Innenseite von Kurven sowie bei Strassenverzweigungen und Ausfahrten sind Sichtbereiche freizuhalten. In diesen Bereichen dürfen Pflanzen eine Höhe von 0,8 Meter nicht überschreiten.

Falls man Sträucher/Bäume hat, welche diese Vorschriften tangieren, sollte man diese bis zum 25. Juli 2022 zurückzuschneiden. Die Gemeindebehörde behält sich vor, im Falle der Missachtung dieser Vorschriften die erforderlichen Anordnungen auf Kosten des Säumigen zu treffen.

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