Modulbau beim Schulhaus Lindenhof

Stadt Bülach
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Das Verwaltungsgericht hat den Kreditbeschluss des Stadtrats vom 1. Juli über 4,5 Millionen Franken für einen Modulbau beim Schulhaus Lindenhof aufgehoben.

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Die Stadtverwaltung Luzern beschäftigt aktuell 1202 Vollzeitkräfte. (Symbolbild) - Pexels

Am 1. Juli 2020 hat der Stadtrat einen Kredit in der Höhe von 4,524 Millionen Franken für ein Schulprovisorium auf der Schulanlage Lindenhof beschlossen. Der Modulbau wurde geplant, weil die bereits realisierten Modulbauten bei den Schulhäusern Allmend und Hohfuri gemäss Prognosen nicht das gesamte Schülerwachstum auffangen können.

Vor allem der hohe Schulraumbedarf im Gebiet Nord könnte so ausgeglichen werden. Aufgrund der Dringlichkeit und fehlender Optionen hat der Stadtrat die Baukosten als gebunden erklärt. Gegen diesen Entscheid ist beim Bezirksrat ein Stimmrechtsrekurs eingereicht worden.

Bezirksrat weist Stimmrechtsrekurs ab – Weiterzug ans Verwaltungsgericht

Am 5. August hat der Bezirksrat den Stimmrechtsrekurs abgewiesen und die Argumentation des Stadtrats gestützt. Die Rekurrentin hat daraufhin den Entscheid ans Verwaltungsgericht weitergezogen. Dieses hat Ende September der Beschwerdeführerin recht gegeben und den Entscheid des Bezirksrats aufgehoben.

Das Verwaltungsgericht hat die Kosten für den Modulbau als nicht gebunden eingestuft. Damit ist der Beschluss des Stadtrates aufgehoben. Die Genehmigung des Kredits fällt demnach in die Zuständigkeit des Gemeinderats.

Stadtrat akzeptiert Urteil des Verwaltungsgerichts – Entscheid liegt nun beim Gemeinderat

Der Stadtrat hat am 6. Oktober entschieden, das Urteil des Verwaltungsgerichts zu akzeptieren. Das Anfechten des Urteils würde zu einer beträchtlichen zeitlichen Verzögerung führen. Das ist nicht im Sinne der Sache.

Der Stadtrat hat die Abteilung Bildung beauftragt, Antrag und Weisung an den Gemeinderat in der Sache «Schulanlage Lindenhof: Neubau Provisorium: Kreditbewilligung und Arbeitsvergabe» auszuarbeiten und dem Stadtrat bis spätestens Mitte November zum Beschluss vorzulegen.

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