IG Nord erhebt Einsprache gegen Pistenverlängerungen
Die IG Nord und 13 Gemeinden wehren sich beim Bund gegen die Flughafen-Pläne. Sie fordern Garantien beim Lärmschutz und die Sicherung der Nachtruhe ab 23 Uhr.

Wie die Stadt Bülach berichtet, haben die IG Nord und 13 Gemeinden aus den Kantonen Zürich, Schaffhausen und Aargau beim Bundesamt für Zivilluftfahrt Einsprache gegen die Gesuche für die Verlängerungen der Pisten 28 und 32 eingereicht.
Zentrale Fragen, unter anderem zur Sicherheit und zur Raumplanung, sind ungenügend geklärt. Verbindliche Garantien gegen Kapazitätssteigerungen und für den Schutz der Nachtruhe fehlen.
Die IG Nord und 13 Gemeinden aus Zürich, Schaffhausen und Aargau akzeptieren den demokratischen Volksentscheid zu den Pistenverlängerungen. Die Umsetzung muss sorgfältig erfolgen. Die Anliegen der Bevölkerung im Norden – insbesondere bezüglich Lärm, Nachtruhe und Lebensqualität – müssen angemessen berücksichtigt werden.
Um ihre Rechte im weiteren Verfahren zu wahren und die Interessen der betroffenen Bevölkerung einbringen zu können, erhebt die IG Nord Einsprache gegen die Pistenverlängerungen.
Mehr Sicherheit durch weniger Komplexität
Die Pistenverlängerungen lösen die grundlegenden Sicherheitsprobleme des Flughafens nicht. Für mehr Sicherheit braucht es am Flughafen Zürich keine zusätzliche Infrastruktur.
Die Komplexität des Flugbetriebs muss durch eine gleichmässigere Nutzung aller An- und Abflugrichtungen, insbesondere des Südens, reduziert werden. Es gilt, die Sicherheitsüberprüfung von 2012 zu aktualisieren und unabhängig neu zu bewerten.
Sicherung der Siedlungsentwicklung
Die IG Nord fordert verbindliche Garantien gegen Kapazitätssteigerungen und für den Schutz der Nachtruhe ohne regulären Flugbetrieb nach 23 Uhr sowie die Gleichbehandlung der Nordregion gegenüber anderen Flughafenregionen. Die Gemeinden rund um den Flughafen müssen ihre Entwicklungsmöglichkeiten behalten können und stärker in die raumplanerischen Verfahren einbezogen werden.
Die Grundlagen der Gesuche für Raumplanungs-, Luftfahrt-, Lärm-, Umweltschutz- und Naturschutzfragen sowie die vom Flughafen beantragten Plangenehmigungen (Pistenverlängerungen) sind unzureichend und noch nicht entscheidungsreif. Die geplanten Kompensations- und Revitalisierungsmassnahmen sind nicht ausreichend gesichert.
Offene Fragen gibt es weiterhin zur Situation mit Deutschland, zu Eigentums- und Enteignungsverfahren sowie zu den langfristigen Auswirkungen der Pistenverlängerungen auf Bevölkerung, Natur und Siedlungsentwicklung. Vor der Umsetzung der Pistenverlängerungen ist eine sorgfältige Klärung nötig.










