Wie die Gemeinde Höri mitteilt, ist es Pflicht die Hunde vom 1. April bis 31. Juli angeleint zu führen. Die restliche Zeit ist man selbstverantwortlich.
Die Gemeindeverwaltung Höri im Bezirk Bülach im Zürcher Unterland.
Die Gemeindeverwaltung Höri im Bezirk Bülach im Zürcher Unterland. - Nau.ch / Simone Imhof
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Während der Brut- und Setzzeit im Frühling und Sommer sind Wildtiere besonders anfällig für Störungen und Gefahren.

Freilaufende Hunde am Waldrand und im Wald sind eine zusätzliche Störungsquelle und eine Gefahr für am Boden brütende Vögel und Wildtiere, deren Jungtiere schutzlos am Boden verharren.

Um Wildtiere möglichst gut zu schützen, gilt im Wald und am Waldrand jeweils vom 1. April bis 31. Juli eine Leinenpflicht.

Hundehalter tragen auch selbst die Verantwortung über Leinenbenutzung

Ausserhalb dieser Zeit entscheiden die Hundehaltenden eigenverantwortlich, den Hund an der Leine zu führen.

Dies gilt insbesondere, wenn der Hund nicht zuverlässig abgerufen werden kann oder eine Veranlagung zum Jagen hat.

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