Die Gemeindeordnung der Stadt Bülach ist aufgrund der Abstimmung über die Volksinitiative «Boden für die kommenden Generationen» revidiert worden.
Bülach
Stadthaus Bülach. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Wie die Gemeinde Bülach berichtet, ist die Volksinitiative «Boden für die kommenden Generationen» an der Urnenabstimmung vom 26. September 2021 angenommen worden.

Infolgedessen ist die Gemeindeordnung der Stadt Bülach um den entsprechenden Artikel betreffend Verkauf von städtischen Grundstücken ergänzt worden. Die teilrevidierte Gemeindeordnung der Stadt Bülach wird, unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Regierungsrat, per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt.

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