Bülacher Stadtrat passt Entschädigungen neu an

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Bülach,

Der Stadtrat Bülach hat die Verteilung der Behördenentschädigungen neu geregelt. Die Pauschalen richten sich künftig nach den Ressortpensen.

Bezirksgericht Bülach
Das Bezirksgericht in Bülach (ZH). - Nau.ch / Miriam Danielsson

Wie die Stadt Bülach mitteilt, regelt die Entschädigungsverordnung die Entschädigung der Behörden. Sie sieht vor, dass ein jährlicher Pauschalbetrag auf die Stadtratsmitglieder verteilt wird. Der Stadtrat hat diese Verteilung neu beschlossen.

Der an die Stadtratsmitglieder zu verteilende Pauschalbetrag beträgt 78'620 Franken. Das Stadtpräsidium ist von der Verteilung ausgeschlossen. Der Pauschalbetrag wird gemäss dem Pensum der verschiedenen Ressorts verteilt.

Die Entschädigung pro Stadtratsmitglied beträgt damit 66'750 Franken (50-Prozent-Pensum) beziehungsweise 76'280 Franken (70-Prozent-Pensum). Das Stadtpräsidium wird mit 114'554 Franken pro Jahr entschädigt. Die Aufteilung gilt bis auf Weiteres und wird spätestens zu Beginn der neuen Legislatur überprüft.

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