Stadt Buchs mit modernem Förderprogramm

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Werdenberg,

Wie die Stadt Buchs mitteilt, verabschiedete sie das Klimafondsreglement, welches durch die Totalrevision aus dem bisherigen Energiefondsreglement entstand.

Das Rathaus in Buchs (SG).
Das Rathaus in Buchs (SG). - Nau.ch / Simone Imhof

Seit 2009 fördert die Stadt Buchs Klimaschutzmassnahmen über den Energiefonds, der durch einen Zuschlag zur Netznutzungsgebühr des Stromtarifs finanziert wird.

Das zugehörige Energiefondsreglement wurde 2019 überarbeitet und erfuhr 2022 letztmalig punktuelle Anpassungen.

Zur langfristigen Sicherung des Fonds unterbreitete die Umwelt- und Energiekommission nun dem Stadtrat eine Totalrevision.

Dabei geht es insbesondere um die Ausweitung der Massnahmen von den bisherigen Bereichen «Effizienz» und «erneuerbare Energien» hin zu «Suffizienz» , das heisst Begrenzung oder Entsagung von Konsumoptionen und «Anpassung an den Klimawandel».

Der Name von Fonds und Reglement wurde angepasst

Diese thematische Verbreiterung erfolgt in Einklang mit übergeordneten Klimazielen, dem Energiekonzept 2021 bis 2035, wie auch mit den Entwicklungen des Energiestadt-Labels.

In der Folge wurde der Name von Fonds und Reglement dem Inhalt angepasst, und mithin erfolgt die Förderung fortan über einen Klimafonds, ein Klimafondsreglement sowie basierend auf entsprechende Ausführungsbestimmungen.

Im Bereich «Effizienz» wird nebst den bisherigen Gebäudesanierungen neu zum Beispiel die Betriebsoptimierung von Heizungen gefördert.

Im Bereich «erneuerbare Energien» wird der Schwerpunkt auf den Ersatz fossiler Heizungen gelegt. Für diese wird nebst einer Abwrackprämie auch eine Restwertentschädigung bezahlt.

Förderungswürdige Projekte

Der Zubau von Photovoltaikanlagen wird hingegen nicht mehr flächendeckend gefördert, da die meisten Anlagen unterdessen wirtschaftlich sind.

Förderung gibt es für Winterstromproduktion (zum Beispiel PV-Fassaden) und Kombinationen von PV-Anlagen mit Wärmepumpen, E-Ladestationen oder Dachbegrünungen.

Im neuen Bereich «Suffizienz» gibt es etwa auch Bonuszahlungen für Reduktionen von Strom- oder Wärmeverbrauch.

Im ebenfalls neuen Bereich «Anpassung an den Klimawandel» werden Massnahmen zur Hitzeminderung, konkret Begrünungen und Entsiegelungen, aber auch Regenwassernutzungen gefördert.

Informationsveranstaltung zum Klimafondsreglement

Die Massnahmen sind neu nicht nur auf Liegenschaftsbesitzende ausgerichtet, sondern richten sich auch an Mietende.

Insgesamt lässt sich festhalten, dass man sich bei der Erarbeitung des Reformpakets stark an anderen kommunalen und kantonalen Förderprogrammen orientiert hat.

Das neue Klimafondsreglement wird vom 13. November bis zum 22. Dezember 2023 dem fakultativen Referendum unterstellt.

Am 8. Dezember 2023 findet um 19 Uhr in der Aula Flös eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, an welcher nebst dem Klimafondsreglement auch detailliert auf die einzelnen Massnahmen des Förderprogramms eingegangen wird.

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