In Sennwald liegt der «Teilstrassenplan Neudorfweg» aus
Wie die Gemeinde Sennwald mitteilt, beginnt am 15. September 2021 die Frist zur Anhörung und Mitwirkung am Teilstrassenplan Neudorfweg.

Der Gemeinderat Sennwald lädt die Bevölkerung ein, zum Projekt «Teilstrassenplan Neudorfweg, Sennwald» im Rahmen der Mitwirkung Stellung zu nehmen. Die Gemeinde ist dazu verpflichtet, die Bevölkerung über Ziele und Ablauf der Planung zu unterrichten und eine geeignete Weise der Mitwirkung sicherzustellen.
Die Projektunterlagen sind vom 15. September bis 14. Oktober 2021 auf der Gemeinderatskanzlei sowie auf der Homepage der Gemeinde Sennwald einsehbar. Während der Mitwirkungsfrist können schriftliche Stellungnahmen bei der Gemeinderatskanzlei oder per Mail an die Gemeinde eingereicht werden.