In Grabs erfolgt die Schneeräumung

Nau.ch Lokal
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Werdenberg,

Wie die Gemeinde Grabs informiert, erfolgt die Schneeräumung unter Verwendung von Auftaumitteln auf Staats- und Erstklassstrassen.

Ortseinfahrt Staatsstrasse Grabs (SG).
Ortseinfahrt Staatsstrasse Grabs (SG). - Nau.ch / Simone Imhof

In der Gemeinde Grabs erfolgt die Schneeräumung unter Verwendung von Auftaumitteln (sogenannte Schwarzräumung) auf Staats- und Erstklassstrassen (Werden-, Spital-, Hochhaus-, Dorf- und Grabserbergstrasse bis Lehn), bei gefährlichen Strasseneinmündungen und bei Extremsituationen auch auf den übrigen Strassen.

Auftaumittel werden sehr sparsam angewendet. Die übrigen Strassen und Trottoirs werden möglichst gründlich geräumt und bei Bedarf gesplittet.

Eine rationelle Räumung ist nur möglich, wenn die nachfolgenden Bestimmungen und Anordnungen beachtet werden: Fahrzeuge sind von öffentlichen Strassen und Plätzen zu entfernen, wenn sie eine bevorstehende Schneeräumung behindern könnten.

Schneefangvorrichtungen anbringen

Fahrzeughalter, welche über keine Garage verfügen, müssen sich daher rechtzeitig einen Parkplatz auf privatem Grund oder ausdrücklich bezeichneten, öffentlichen Plätzen sichern. Fahrzeuge, welche die Schneeräumung behindern, werden auf Kosten der Halter verstellt.

Für Schäden an Fahrzeugen, die bei der Schneeräumung wegen Nichtbeachtung dieser Anordnungen entstehen, übernimmt die Gemeinde keine Verantwortung. Der Schnee von privaten Vorplätzen darf nicht auf die Strasse oder auf Trottoirs verschoben oder dort abgelagert werden.

Die Mehrkosten für zusätzliche Abfuhren werden den fehlbaren Grundeigentümern belastet. Auf Dächern von Gebäulichkeiten, bei denen der von der Bedachung fallende Schnee den Strassenverkehr gefährden könnte, sind Schneefangvorrichtungen anzubringen.

Benutzung der Schlittelstrecken auf eigene Gefahr

Soweit notwendig, sind die Dächer von Schnee und Eiszapfen zu säubern. Für Unfälle und Schäden haftet der Grundeigentümer. Ausweichstellen auf der Grabserbergstrasse sind keine Parkplätze.

Bei den Schlittelstrecken (zB. Voralp-, Rogghalm- und Staudnerbergstrasse) handelt es sich nicht um gesicherte Schlittelbahnen. Die Benutzung derselben erfolgt auf eigene Gefahr. Jegliche Haftung wird abgelehnt.

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