Der St.Galler Richtplan wird jährlich überarbeitet, damit die aktuellen Bedürfnisse zeitgerecht aufgenommen werden können
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Der St.Galler Richtplan wird jährlich überarbeitet, damit die aktuellen Bedürfnisse zeitgerecht aufgenommen werden können. Von Ende Mai bis am 15. August 2019 wird der Entwurf der Richtplan-Anpassung 19 öffentlich aufgelegt. Der Entwurf sieht folgende Anpassungen vor: In den Gemeinden Rebstein, Sargans und Vilters-Wangs wird das Siedlungsgebiet für sonstige Nutzungen erweitert. Für neu zu erstellende Wasserkraftanlagen werden aufgrund der neuen Energiegesetzgebung die Klassengrenzen in der Schutz- und Nutzungsmatrix angepasst. Neu wird ein Richtplanblatt zur Abwasserentsorgung eingeführt: Die Gemeinden sorgen für den Bau und Betrieb der Abwasserreinigungsanlagen, während der Kanton für eine übergeordnete Planung der Gewässerschutzmassnahmen verantwortlich ist. Aktualisierungen aufgrund neuer Erkenntnisse, geänderter Verhältnisse oder neuer Bedürfnisse werden auch in anderen Richtplankapiteln vorgenommen: bei den wirtschaftlichen Schwerpunktgebieten, bei den öffentlichen Bauten und Anlagen, bei den Naturgefahren, bei den Strassen, bei den Abbaustandorten und bei den Deponien. Die Bevölkerung ist eingeladen, an der Anpassung 19 des Richtplans des Kantons St.Gallen mitzuwirken. Der Anpassungsentwurf 19 kann bei den Gemeinderatskanzleien, beim Empfang des Baudepartementes, Lämmlisbrunnenstrasse 54, St.Gallen, oder im Internet unter www.areg.sg.ch eingesehen werden. Anregungen sind bis 15. August 2019 schriftlich mit kurzer Begründung an das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation zu richten.

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