Wie die Gemeinde Thalheim AG mitteilt, können Familien bis zum 26. Mai 2023 eine Teilrückerstattung der Fahrtkosten für Busfahrten zur Schule beantragen.
Die Schulanlage und das Gemeindehaus in Thalheim. Die Gemeinde verfügt über einen Kindergarten und eine Primarschule.
Die Schulanlage und das Gemeindehaus in Thalheim. Die Gemeinde verfügt über einen Kindergarten und eine Primarschule. - Nau.ch / Werner Rolli
Ad

Die Thalheimer Schüler der Real-, Sekundar- und Bezirksschule erhalten einen Beitrag von maximal 100 Franken an den Kosten der im Winterhalbjahr benutzten Busbilletts (Monatskarten, Mehrfahrtenkarten, Einzelbilletts).

Falls das Kind noch im Primarschulalter (erste bis sechste Klasse) ist und eine auswärtige Schule besucht, hat es Anspruch auf ein Jahresabonnement.

In diesem Falle sollten sich die Familien mit der Gemeinde in Verbindung setzen.

Alle Billetts einreichen

Die Rückerstattung ist mit einem Coupon auf der Webseite der Gemeinde geltend zu machen. Für alle Kinder einer Familie ist gemeinsam abzurechnen.

Der ausgefüllte Coupon ist zusammen mit allen benutzten Billetts bis Freitag, 26. Mai 2023, an die Gemeindekanzlei zu senden oder dort abzugeben.

Es sind alle Billetts einzureichen, auch wenn der Betrag höher als 100 Franken ist.

Nur so kann der Gemeinderat feststellen, welcher Anteil der Transportkosten von den Eltern getragen werden mussten und allenfalls nötige Anpassungen vornehmen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

FrankenThalheim (AG)