Jagdgesellschaften haben mit den Gemeinden und Forstrevieren alle zwei Jahre eine Rehwild-Abschussplanung zu vereinbaren
Symbolbild
Symbolbild - Gemeinde Sempach
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Die Jagdgesellschaften haben mit den betroffenen Gemeinden und Forstrevieren alle zwei Jahre eine Rehwild-Abschussplanung zu vereinbaren. Die Festlegung dieser Abschusszahl entsteht aufgrund einer gemeinsam vorgenommenen Gesamtbeurteilung der waldbaulichen und jagdlichen Situation. Aufgrund der Situation in den Fislisbacher Waldungen wurde das Abschuss-Soll für die Jahre 2019 und 2020 auf je 26 Rehe (Vorperiode: 23)festgelegt. Anzumerken ist, dass die Jagdgesellschaft Fislisbach ab 1. Januar 2019zusätzlich einen Teil des Mellinger Staatswaldes (Gebiet Birchwald und Buechberg/Vitaparcour)bejagt.

Soziale Dienste - Weiterführung des Angebots "Aussendienst" des Kant. Sozialdienstes

Seit 1. Januar 2010 nimmt die Gemeinde Fislisbach das Angebot „Aussendienst“ des Kantonalen Sozialdienstes, Aarau, in Anspruch. Die zuständigen Mitarbeitenden des Aussendienstes nehmen für die Gemeinde Fislisbach bei Neuanmeldungen zur materiellen Hilfe sowie auch bei den jährlichen Revisionen oder in Verdachtsfällen einen Hausbesuch bei der Klientschaft vor. Die von der Klientschaft gemachten Angaben im Gesuch um materielle Hilfe werden dabei überprüft. Das Angebot „Aussendienst“ des Kantonalen Sozialdienstes wird von den Sozialen Diensten Fislisbach als nützliches Instrument erachtet, um einen Sozialhilfemissbrauch zu verhindern. Für die Klientschaft kann das Instrument „Aussendienst“ zudem als vertrauensbildende Massnahme angesehen werden, wenn die Angaben korrekt, transparent und verifizierbar sind. Der Gemeinderat hat den Vertrag mit dem Kantonalen Sozialdienst um zwei Jahre verlängert, vorbehältlich der Genehmigung des Budgetbetrages durch die Gemeindeversammlung von je CHF 7'140 im Jahr 2020 und 2021.

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