Wie die Gemeinde Villigen berichtet, müssen die Grundeigentümer ihre Sträucher entlang öffentlicher Strassen und Wege zurückschneiden.
Gemeinde Villigen. - Villigen.ch
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Die Anwohner an öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs werden gebeten, Sträucher und Bäume auf ihren Grundstücken vorschriftsgemäss zurückzuschneiden.

Es ist dabei zu beachten, dass die lichte Höhe über Strassen 4,50 Meter und die lichte Höhe über Trottoirs 2,50 Meter betragen muss.

Im Bereich von Ein- und Ausfahrten, bei den Sichtzonen muss der Bereich zwischen 60 Zentimetern und 300 Zentimetern freigehalten werden, wobei einzelne sich nicht hemmende Bäume, Stangen oder Masten gestattet sind.

Verkehrsschilder dürfen nicht durch Pflanzen bedeckt sein

Hecken, Sträucher und Bäume dürfen nicht in die Gemeindestrassen hineinragen oder es ist eine Höhe von 4,50 Meter über der Strasse freizuhalten.

Hecken und Sträucher haben gegenüber Kantonsstrassen einen Abstand von 100 Zentimetern einzuhalten.

Der Gemeinderat von Villigen bittet alle Anwohner, darauf zu achten, dass diese Abstände auch in der Vegetationszeit dauernd eingehalten werden.

Ebenso muss sichergestellt werden, dass die Strassenlampen, Verkehrsschilder, Strassenbezeichnungen, Hausnummern und Hydranten nicht von Pflanzen eingewachsen sind, damit diese ihre Funktionen korrekt wahrnehmen können.

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